Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1: Allgemeine Bestimmungen

a) Die Veranstaltung einer LAN Party ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.

b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer Veranstaltungen des Lansin e.V. zu Gute.

c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes den Ausschluss des Betreffenden von Veranstaltungen und sonstigen Onlineangeboten vor sowie die Erhebung von Schadensersatzansprüchen vor.

§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Es kann keinerlei Verantwortung für die Teilnahme Minderjähriger übernommen werden. Minderjährige erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung. Einverständniserklärungen der Eltern sind zwecklos. Es werden am Einlass Ausweiskontrollen durchgeführt.

b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.

c) Die Absicht zur Teilnahme wird durch die Zahlung des geforderten Unkostenbeitrages bestätigt und ist verbindlich. Abmeldungen von der Veranstaltung mit Rückerstattung des bereits geleisteten Unkostenbeitrages können vom Veranstalter bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei Vorliegen nachvollziehbarer Gründe akzeptiert werden. Für die Aufwände der Abwicklung der Rückerstattung behalten wir 5 EUR vom Unkostenbeitrag ein.

d)Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Mehrfachsteckdose, Netzwerkkabel etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiters zur Teilnahme nötig ist.

e) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich

f) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.

g) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.

§3: Bestimmungen während der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen oder die den Ablauf der Veranstaltung anderweitig stören, ohne weitere Ansprüche von der Veranstaltung zeitlich begrenzt oder dauerhaft ausschließen zu können.

b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.

c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.

d) Es gilt während der Veranstaltung kein allgemeines Rauchverbot. Dies kann jedoch vom Veranstalter jederzeit geändert werden..

e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern und Subwoofern obliegt der Vernunft des einzelnen Besuchers. Auf Anordnung des Veranstalters sind solche Gerätschaften jedoch abzustellen.

f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.

g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).

h) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.

i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.

j) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.

§4: Turniere und Preisvergabe

a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.

b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert und vor oder während der Veranstaltung bekannt gegeben.

c) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

§5: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben

b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.

c) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden höherer Gewalt und für Diebstahl. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.

d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.

§7: Recht am Bild und Datenschutz

a) Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass vom Veranstalter oder von vom Veranstalter authorisierten Dritten angefertigtes Bild-, Video- und Tonmaterial vom Veranstalter oder authorisierten Dritten ohne Einschränkungen verwendet werden darf.

b) Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogen Daten vom LANSIN e.V. gespeichert und zweckgebunden genutzt werden. Dies beinhaltet vor allem, jedoch nicht ausschließlich, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung unserer Veranstaltungen notwendigen Aktivitäten wie Online-Sitzpläne, Teilnehmerverwaltung, IP-Vergabe, Traffic-Logs, Mailings, Newsletteransprache u.v.m.

c) Jeder Teilnehmer erklärt, die Datenschutzbestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese findest Du hier.

§6: Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

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